Einige wissen es vielleicht noch nicht:
Nach dem Jugendschutzgesetz §5 Absatz 2 darf der Aufenthalt für Jugendliche unter 16 Jahren auf unseren Veranstaltungen bis längstens 0:00 Uhr gestattet werden, da wir freier Träger der Jugendhilfe sind.
Das heisst, wenn es eure Eltern erlauben, dürft ihr bei unseren Veranstaltungen bis 0:00 Uhr mitfeiern! 🙂